Bei manchen Fehlbisssituationen betrifft die Abweichung nicht ausschließlich die Stellung einzelner Zähne, sondern auch die Lage und Beziehung von Ober- und Unterkiefer. Solche ausgeprägteren Kieferfehlstellungen werden im kieferorthopädischen Zusammenhang als Dysgnathien bezeichnet. Ihre Ausprägung kann sehr unterschiedlich sein — und längst nicht jede Dysgnathie wird chirurgisch behandelt: In bestimmten Situationen kann eine kieferorthopädische Behandlung allein möglich sein. Bei ausgeprägten skelettalen Fehlstellungen kann dagegen ein kombiniertes Vorgehen diskutiert werden, bei dem kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlungsschritte aufeinander abgestimmt werden. Grundlage jeder Therapieentscheidung ist eine sorgfältige individuelle Diagnostik — nicht der äußere Eindruck. Diese Seite erklärt, was eine Dysgnathie ist, wann eine kombinierte Behandlung infrage kommen kann, wie eine solche Behandlung grundsätzlich abläuft und was Patienten vor einer Entscheidung wissen sollten.

Für das Verständnis hilft eine einfache Unterscheidung: Bei einer Zahnfehlstellung stehen einzelne Zähne innerhalb des Zahnbogens ungünstig — die grundlegende Lage der Kiefer zueinander ist dabei nicht das zentrale Problem. Bei einer skelettalen Kieferfehlstellung kann dagegen die Lage, Größe, Form oder Beziehung der Kiefer zueinander Bestandteil des Problems sein. Beides kann auch kombiniert auftreten: Eine ungünstige Kieferrelation geht häufig mit Zahnstellungen einher, die sich daran angepasst haben. Welche Situation vorliegt, lässt sich nicht aus sichtbaren Merkmalen ableiten — das zeigt erst die kieferorthopädische Diagnostik.
Abweichungen der Kieferrelation können unterschiedliche räumliche Richtungen betreffen: Ein Kiefer kann im Verhältnis zum anderen weiter vorn oder weiter hinten liegen, zu schmal oder zu breit angelegt sein, oder die Kiefer treffen in der Höhe nicht günstig aufeinander — etwa bei bestimmten offenen Bisssituationen. Auch ausgeprägte asymmetrische Kieferverhältnisse oder komplexe Fehlbisssituationen gehören zu den möglichen Erscheinungsformen. Diese Beispiele dienen allein der Orientierung: Ob und in welcher Form eine Dysgnathie vorliegt, muss individuell untersucht werden.
Ausgeprägte Kieferfehlstellungen können — abhängig von Art und Ausprägung — Auswirkungen auf den Biss, die Kaufunktion, die Zahnkontakte oder die Gesichtsproportionen haben. Welche Bedeutung eine Abweichung im Einzelfall hat, ist sehr unterschiedlich und lässt sich nicht pauschal beurteilen. Wichtig ist deshalb eine sorgfältige Einordnung: Nicht jede sichtbare Auffälligkeit ist eine ausgeprägte skelettale Dysgnathie, und nicht jede Dysgnathie verursacht Beschwerden.
Manche Fehlstellungen betreffen überwiegend die Zahnstellung und können kieferorthopädisch behandelt werden. Bei ausgeprägten skelettalen Abweichungen kann dagegen eine alleinige Zahnbewegung die zugrunde liegende Kieferrelation möglicherweise nicht ausreichend verändern. In solchen Situationen kann nach umfassender Diagnostik eine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung erwogen werden. Feste Grenzwerte, ab denen eine Operation „nötig" wäre, gibt es dabei nicht — die Entscheidung ist immer eine individuelle Abwägung.
Nicht jede Kieferfehlstellung, Bissabweichung oder sichtbare Asymmetrie erfordert eine chirurgische Behandlung. Abhängig von Art und Ausprägung der Fehlstellung, der Kieferrelation, der Zahnstellung, dem Wachstum, funktionellen Aspekten und den individuellen Behandlungszielen können ganz unterschiedliche Behandlungskonzepte infrage kommen. Die Entscheidung wird niemals allein aufgrund eines Fotos oder einer allgemeinen Beschreibung getroffen.
Bei der Beurteilung einer skelettalen Kieferfehlstellung kann die individuelle Wachstums- und Gebissentwicklung eine wesentliche Rolle spielen — insbesondere bei jüngeren Patienten kann die weitere Entwicklung für Therapieentscheidung und Zeitpunkt relevant sein. Eine pauschale Altersgrenze gibt es nicht: Der geeignete Zeitpunkt muss anhand von Wachstum, Befund und individueller Behandlungssituation beurteilt werden. Mehr zur Behandlung in dieser Entwicklungsphase erklärt die Seite zur Kieferorthopädie für Jugendliche.
Komplexe skelettale Kieferfehlstellungen können auch im Erwachsenenalter kieferorthopädisch beurteilt und behandelt werden. Wichtig zur Einordnung: Die meisten Erwachsenenbehandlungen benötigen keine Kieferoperation — das gesamte Behandlungsspektrum in dieser Lebensphase beschreibt die Seite zur Kieferorthopädie für Erwachsene. Diese Seite hier behandelt ausschließlich die komplexeren Kieferrelationen und mögliche kombinierte Therapien.
Eine kombinierte Behandlung besteht aus aufeinander abgestimmten Behandlungsschritten unterschiedlicher Fachrichtungen: Die kieferorthopädische Behandlung übernimmt Diagnostik, Vorbereitung der Zahnstellung und Nachbehandlung. Die operative Veränderung der Kieferposition gehört dagegen in den Bereich der entsprechend qualifizierten Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie. Wenn im individuellen Fall eine kombinierte Behandlung angezeigt ist, werden beide Bereiche aufeinander abgestimmt geplant.
Der folgende Überblick beschreibt mögliche Phasen einer kombinierten Behandlung. Wichtig: Die Abfolge ist keine Schablone — welche Schritte vorgesehen sind und wie sie gestaltet werden, ist individuell verschieden.

Am Anfang steht eine umfassende Beurteilung der individuellen Situation. Dabei können unter anderem die Zahnstellung, der Biss, die Kieferrelation, die Gesichtssymmetrie, die Gebissentwicklung, die funktionelle Situation und die individuellen Behandlungsziele berücksichtigt werden. Erst diese Diagnostik zeigt, ob überhaupt eine ausgeprägte skelettale Fehlstellung vorliegt — und welche Behandlungswege sich daraus ergeben.
Wenn ein kombiniertes Vorgehen erwogen wird, müssen die kieferorthopädischen und die chirurgischen Behandlungsschritte aufeinander abgestimmt geplant werden. Patienten werden in diese Planung einbezogen: Ziel ist, dass vor einer Entscheidung klar ist, warum die Behandlung erwogen wird, welche Alternativen bestehen und welche Behandlungsphasen geplant sind.
Vor einem möglichen chirurgischen Eingriff kann es erforderlich sein, die Zähne kieferorthopädisch so vorzubereiten, dass ihre Position zur geplanten Kieferkorrektur passt. Dieser Schritt kann zunächst ungewohnt sein, weil es nicht darum geht, den sichtbaren Biss vor der Operation möglichst schnell zu verbessern. Eine mögliche Behandlung kann etwa mit einer festen Zahnspange erfolgen — die geeignete kieferorthopädische Apparatur wird jedoch individuell festgelegt.
Der operative Teil dient bei entsprechender Indikation der Korrektur der Kieferposition. Dieser Eingriff wird von entsprechend qualifizierten chirurgischen Behandlern geplant und durchgeführt — die detaillierte Aufklärung über den Eingriff, mögliche Alternativen und individuelle Risiken erfolgt durch die hierfür zuständigen chirurgischen Behandler. Einzelheiten des operativen Vorgehens unterscheiden sich je nach Behandlung und sind nicht Gegenstand dieser Übersicht.
Nach dem chirurgischen Behandlungsschritt können weitere kieferorthopädische Anpassungen erforderlich sein — etwa um Zahnkontakte weiter einzustellen, geplante Zahnpositionen zu erreichen und die Behandlung schrittweise abzuschließen. Nach Abschluss der aktiven Behandlung kann eine Retentions- beziehungsweise Stabilisierungsphase erforderlich sein; das konkrete Konzept wird individuell festgelegt.
Ob bei Ihnen eine ausgeprägte Kieferfehlstellung vorliegt und welche Behandlungswege infrage kommen, lässt sich nur durch eine individuelle Untersuchung klären.
Kieferstellung individuell beurteilen lassenEine kombinierte kieferorthopädisch-kieferchirurgische Behandlung umfasst mehrere aufeinander abgestimmte Behandlungsphasen und erfordert in der Regel eine enge Zusammenarbeit der beteiligten Fachbereiche sowie eine längerfristige Planung. Das ist kein Grund zur Sorge — aber ein Grund, sich vor der Entscheidung ausreichend Zeit für Beratung und Verständnis der geplanten Schritte zu nehmen.
Eine allgemeingültige Gesamtdauer gibt es nicht. Die Dauer hängt unter anderem vom Ausgangsbefund, von der notwendigen kieferorthopädischen Vorbereitung, vom chirurgischen Behandlungskonzept, vom Heilungsverlauf, von der kieferorthopädischen Nachbehandlung und von der individuellen Entwicklung ab. Die zeitliche Perspektive wird im Rahmen der Behandlungsplanung individuell besprochen.
Eine Operation besitzt grundsätzlich mögliche Risiken und Nebenwirkungen — das gilt auch für Eingriffe zur Korrektur der Kieferposition. Diese Seite ersetzt keine chirurgische Risikoaufklärung: Wenn ein chirurgischer Behandlungsschritt vorgesehen ist, erfolgt die detaillierte Aufklärung über Eingriff, Alternativen und individuelle Risiken durch die hierfür zuständigen chirurgischen Behandler.
Bei der Planung einer kombinierten Behandlung können sowohl funktionelle Aspekte — etwa Biss und Kaufunktion — als auch morphologische beziehungsweise ästhetische Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Konkrete Ergebnisse im Erscheinungsbild lassen sich dabei nicht versprechen: Realistische, individuell besprochene Behandlungsziele sind die Grundlage jeder seriösen Planung.
Ob eine kombinierte Behandlung sinnvoll ist, muss individuell abgewogen werden. Patienten sollen vor einer Entscheidung verstehen, warum die Behandlung erwogen wird, welche Alternativen bestehen, welche Ziele realistisch sind, welche Behandlungsphasen geplant sind und welche Aufgaben Kieferorthopädie und Chirurgie jeweils übernehmen. Ziel dieser Seite ist es, ein informiertes Gespräch zu ermöglichen — nicht, eine Entscheidung vorwegzunehmen.
Für die kieferorthopädischen Behandlungsphasen kommen je nach Behandlungsplan unterschiedliche Apparaturen infrage. Welche Rolle eine feste Zahnspange bei der Vorbereitung spielt, hängt vom individuellen Behandlungsplan ab — sie ist nicht automatisch Bestandteil jeder Dysgnathie-Behandlung. In der allgemeinen Kieferorthopädie stehen daneben auch Aligner und transparente Zahnschienen zur Verfügung; ob sie für eine konkrete Behandlungsaufgabe geeignet sind, entscheidet der Behandlungsplan.
Die Behandlung ausgeprägter Kieferfehlstellungen ist Teil eines breiteren Behandlungsspektrums — einen Gesamtüberblick geben alle kieferorthopädischen Leistungen im Überblick. Wenn Sie mögliche Behandlungswege persönlich besprechen möchten, vereinbaren Sie gerne einen Beratungstermin.
Eine Dysgnathie bezeichnet eine Fehlentwicklung oder Fehlstellung im Bereich der Kiefer und der Kieferrelationen — also der Lage von Ober- und Unterkiefer zueinander. Darin unterscheidet sie sich von einer reinen Zahnfehlstellung, bei der einzelne Zähne innerhalb des Zahnbogens ungünstig stehen, die grundlegende Kieferlage aber nicht das zentrale Problem darstellt. Beide Situationen können auch gemeinsam auftreten. Von außen lässt sich das nicht sicher unterscheiden: Ob eine Auffälligkeit von der Zahnstellung, der Kieferrelation oder von beidem ausgeht, zeigt erst eine kieferorthopädische Untersuchung mit entsprechender Diagnostik — eine Selbstdiagnose anhand sichtbarer Merkmale ist nicht möglich.
Nein. Nicht jede Kieferfehlstellung, Bissabweichung oder sichtbare Asymmetrie erfordert eine chirurgische Behandlung. Ob ein chirurgischer Behandlungsschritt überhaupt erforderlich oder sinnvoll sein kann, hängt von der Art und Ausprägung der Fehlstellung, der Kieferrelation, der Zahnstellung, dem Wachstum, funktionellen Aspekten sowie den individuellen Behandlungszielen und medizinischen Voraussetzungen ab. Viele Fehlstellungen lassen sich rein kieferorthopädisch behandeln; ein kombiniertes Vorgehen wird erst dann erwogen, wenn eine alleinige Zahnbewegung die zugrunde liegende Kieferrelation voraussichtlich nicht ausreichend verändern kann. Diese Entscheidung wird nie anhand eines Fotos oder einer allgemeinen Beschreibung getroffen, sondern auf Grundlage einer umfassenden Diagnostik.
Gemeint ist ein Behandlungskonzept, bei dem kieferorthopädische und kieferchirurgische Behandlungsschritte aufeinander abgestimmt werden. Dazu können grundsätzlich gehören: die kieferorthopädische Diagnostik und Planung, die kieferorthopädische Vorbereitung der Zahnstellung, die chirurgische Planung, die operative Korrektur der Kieferposition durch entsprechend qualifizierte chirurgische Behandler, die kieferorthopädische Nachbehandlung mit Feineinstellung des Bisses sowie die abschließende Stabilisierung des Ergebnisses. Wichtig: Diese Abfolge ist keine feste Schablone — welche Schritte in welcher Reihenfolge und in welchem Umfang vorgesehen sind, ergibt sich aus dem individuellen Befund und wird im Rahmen der Behandlungsplanung festgelegt und besprochen.
Bei einer kombinierten Behandlung wird die Position der Kiefer chirurgisch verändert — die Zähne müssen zu dieser geplanten neuen Kieferrelation passen. Deshalb kann es erforderlich sein, die Zahnstellung vor dem chirurgischen Behandlungsschritt kieferorthopädisch so vorzubereiten, dass Ober- und Unterkieferzähne nach der Korrektur der Kieferposition sinnvoll aufeinandertreffen. Dieser Schritt kann für Patienten zunächst ungewohnt sein, weil das Ziel nicht darin besteht, den sichtbaren Biss vor der Operation möglichst schnell zu verbessern — im Vordergrund steht die Passung zur geplanten Kieferkorrektur. Wie diese Vorbereitung im Einzelfall aussieht, ist individuell verschieden und Teil der gemeinsamen Behandlungsplanung.
Eine pauschale Dauer lässt sich nicht seriös angeben, weil eine kombinierte Behandlung aus mehreren Phasen besteht, deren Umfang individuell sehr unterschiedlich sein kann. Die Gesamtdauer hängt unter anderem vom Ausgangsbefund, vom Umfang der kieferorthopädischen Vorbereitung, vom individuellen chirurgischen Behandlungskonzept, vom Heilungsverlauf nach dem Eingriff, von der kieferorthopädischen Nachbehandlung und von der abschließenden Stabilisierung ab. Auch die individuelle Entwicklung und die Mitarbeit während der kieferorthopädischen Phasen spielen eine Rolle. Die zeitliche Planung wird deshalb individuell besprochen — einschließlich der Frage, welche Behandlungsphasen vorgesehen sind und womit realistisch zu rechnen ist.
Ob eine Kieferfehlstellung vorliegt und welche Behandlung dafür infrage kommt, lässt sich am besten in einem persönlichen Gespräch klären — auf Grundlage einer individuellen Untersuchung.
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